Patienteninfo

Sämtliche Therapieangebote sind als private Leistungen zu verstehen und werden in Rechnung gestellt.  Beachten Sie eine teilweise Kostenrückvergütung durch Ihre Krankenkasse.

Bevor Sie eine Behandlung genießen, ist unbedingt eine ärztliche Verordnung von Nöten. Diese bekommen Sie von Ihrem Arzt des Vertrauens.

Für die Rückerstattung der Behandlungstarife Ihrer Krankenkasse müssen Sie die Verordnung von dieser chefärztlich bewilligen lassen. Dies ist per Fax, Post oder auf persönlichem Wege möglich. Gerne helfe ich Ihnen dabei.

Am Ende der Therapie erhalten Sie eine Sammelrechnung. Zusammen mit der Bewilligung werden Ihnen je nach Krankenkasse und deren Tarif ein Teil der Kosten rückvergütet. Einige Zusatzversicherungen übernehmen den Restbetrag. Genaue Tarife erfragen Sie bitte bei Ihrer Krankenversicherung.

Therapieeinheiten können Sie sowohl telefonisch als auch per E-mail vereinbaren. Sollten Sie Termine nicht einhalten können, sagen Sie diese bitte zum frühest möglichen Zeitpunkt, spätestens jedoch 24Std. davor, ab.

Bei zu später Absage oder bei Nichterscheinen zu einem Termin wird die Therapieeinheit trotzdem  in Rechnung gestellt.